AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen Brand & Market GmbH Coaching Programme

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle zwischen der Brand & Market GmbH (nachfolgend nur „Anbieter“) und dem Partner geschlossenen Verträgen im Rahmen des „1to1 Masterpiece“ Coaching-Programms. Mit Vertragsschluss erkennt der Partner diese AGB verbindlich an, unabhängig davon, ob dieser sie tatsächlich zur Kenntnis nimmt. Die AGB haben Vorrang vor etwaigen Geschäftsbedingungen des Partner. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Partner werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt diesen im Einzelfall in Textform zu.
(2) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(3) Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform nach § 126b BGB.
(4) Der Partner versichert, bei Vertragsschluss uneingeschränkt geschäftsfähig zu sein oder die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zu haben.
(5) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der maskulinen, femininen und diversen Sprachform verzichtet. Die Verwendung des Wortes „Partner“ gilt gleichwohl für alle Geschlechter.
(6) Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Bei den beworbenen Coaching-Produkten und Zusatzleistungen auf der Website und anderen digitalen und analogen Werbeträgern handelt es sich nicht um ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages (nachfolgend „Werbung“ genannt). Der Partner wird durch die beworbenen Leistungen aufgefordert, eine Anfrage an den Anbieter zu senden. Die Anfrage kann telefonisch, per E-Mail, über Kommunikationsdienstleister wie z.B. WhatsApp oder über die Website erfolgen. Durch das Versenden der Anfrage kommt noch kein Vertrag zustande.
(2) Nach Erhalt der Anfrage wird der Anbieter mit dem Partner einen Gesprächstermin vereinbaren, um die vertraglichen Konditionen zu besprechen. Der Partner wird darauf hingewiesen, dass Gesprächstermine i.d.R. über Videokommunikationsplattformen wie z.B. Zoom, aufgezeichnet werden können. Der Anbieter wird den Partner vorab auf eine Aufzeichnung hinweisen und nach seinem Einverständnis fragen.
(3) Der Anbieter erstellt anhand des Besprochenen im Rahmen des Gesprächstermins ein Angebot bzw. einen Vertragsentwurf, welcher den Preis und den Leistungsumfang beinhaltet. Der Anbieter sendet dem Partner, sofern nichts anderes vereinbart ist, einen Link per E-Mail, der den Partner zum Angebot/Vertrag führt. Der Partner kann dieses vertragliche Angebot annehmen. Nimmt der Partner dieses Vertragsangebot nicht an, gilt es als abgelehnt. Der Anbieter ist berechtigt abweichendes Angebot zu unterbreiten.
(4) Die Parteien sind berechtigt, jederzeit eine Änderung oder Erweiterung des Leistungsgegenstandes oder des Leistungsumfangs zu vereinbaren. Diese Vereinbarung bedarf der Textform. Der Partner wird darauf hingewiesen, dass sich hierdurch etwaige voraussichtliche Leistungszeiten verschieben können und eine Anpassung des Honorars erfolgen kann. Der Anbieter ist berechtigt, die Änderung oder Erweiterung unter Aufrechterhaltung des bisherigen Vertrages abzulehnen.

§ 3 Leistungsumfang, Leistungszeitraum
(1) Der Leistungsumfang des Vertrages ergibt sich aus dem vom Partner angenommenen Angebot des Anbieters bzw. dem mit ihm geschlossenen Vertrag. Der Leistungszeitraum ergibt sich aus dem Vertrag. Es wird betont, dass der Anbieter ausschließlich zur Erbringung der im Angebot festgelegten Leistung verpflichtet und berechtigt ist.
(2) Zusätzlich zu den im Vertrag festgelegten Leistungen wird dem Partner eine Garantie auf die Erwirtschaftung einer bestimmten Netto-Summe Laufzeit des Coachings „1to1 Masterpiece“ eingeräumt. Die Garantiebedingungen und die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme dieser Garantie ergeben sich aus dem Vertrag.
(3) Das Pausieren oder Verschieben der Leistungszeiten bedarf der Vereinbarung.
(4) Der Anbieter informiert den Partner vor Vertragsschluss über etwaige Systemvoraussetzungen, die für die Durchführung des Vertrages notwendig sind.
(5) Der Anbieter stellt dem Partner Zugangsdaten zur Verfügung, mit denen sich der Partner in dem digitalen Teilnehmerbereich anmelden kann.
a. Umfasst der Leistungsumfang das zur Verfügung stellen von digitalen Videos, stehen dem Partner nur die Zugangsdaten zur Verfügung, die ihm das Anschauen der Videos ermöglichen.
b. Umfasst der Leistungsumfang die Teilnahme an Webinaren bzw. Videocalls, kann sich der Partner mit den Zugangsdaten nur in die virtuellen Webinar-Räume einwählen.
Der Partner und der Anbieter vereinbaren einen Termin, in dem eine Einweisung des Partner in den Teilnehmerbereich erfolgt. Umfasst der Leistungsgegenstand sowohl den Zugang zu den Videos als auch die Teilnahme an den Webinaren bzw. Videocalls, erhält er zwei Zugänge entsprechend der lit. a und b.
(6) Der Anbieter stellt dem Partner die Videos entsprechend des vereinbarten Leistungsgegenstandes (im Folgenden nur „Inhalte“) zur Verfügung. Einen Anspruch auf einen bestimmten Umfang und/oder eine bestimmte Art der Inhalte besteht nicht.
(7) Der Anbieter teilt dem Partner vor Abschluss des Vertrages mit, über welchen Anbieter die Webinare bzw. Videocalls stattfinden. Der Partner hat keinen Anspruch auf die Verwendung einer bestimmten Plattform. Sollte der Anbieter während der Vertragslaufzeit den Anbieter wechseln, wird er den Partner hierüber vorab informieren. Der Anbieter hat bei einem Wechsel der Plattform die Interessen des Partner zu berücksichtigen.
(8) Der Partner hat keinen Anspruch auf eine individuelle Gestaltung oder inhaltliche Auswahl der Webinare bzw. Videocalls, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(9) Die Webinare bzw. Videocalls werden von den Mitarbeitern des Anbieters durchgeführt. Der Partner hat keinen Anspruch auf die Durchführung des Webinars durch einen bestimmten Mitarbeiter des Anbieters, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(10) Dem Partner stehen in den Teilnehmerbereichen Gesprächsforen zur Verfügung, in denen er sich mit anderen Partner austauschen kann. Die Gesprächsforen dienen dem Erfahrungsaustausch.
(11) Der Anbieter wird diese Gespräche lediglich im Hinblick auf eine respektvolle und angemessene Kommunikation sowie hinsichtlich offensichtlicher Rechtsverstöße kontrollieren. Eine Beantwortung von Fragen durch den Anbieter ist nicht geschuldet.
(12) Die Leistungserbringung erfolgt in deutscher Sprache.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Bei sämtlichen Preisen handelt es sich um Bruttopreise inkl. Mehrwertsteuer und anderer Preisbestandteile.
(2) Der Anbieter bietet die Bezahlung über einen Ratenkredit an, der über ein kreditvermittelndes Unternehmen abgewickelt wird. Die Zahlungen im Rahmen des Ratenkredits sind entsprechend den Bedingungen und Fristen zu leisten, die vom Geldinstitut festgelegt wurden, mit welchem der Ratenkredit abgeschlossen wird. Die Abwicklung der Zahlungen sowie die Verwaltung des Ratenkredits erfolgen direkt über das Geldinstitut. Der kreditvermittelnde Dienstleister sowie der Anbieter unterstützen den Partner lediglich nach Kräften bei der Kommunikation mit dem Kreditgeber, übernehmen jedoch keine Verantwortung für die Zahlungsabwicklung oder Kreditverwaltung. Der Anbieter wird nicht Vertragspartner des Ratenkredites.
(3) Die Zahlungsfristen und die vereinbarte Zahlungsmethode ergeben sich aus dem zwischen dem Partner und dem Anbieter geschlossenen Vertrag.

5 Mitwirkungspflichten, Pflichten des Partner
(1) Der Partner wird darauf hingewiesen, dass Mitwirkungspflichten neben den folgenden Pflichten notwendig sein können. Der Anbieter wird den Partner rechtzeitig auf diese hinweisen. Der Partner wird darauf hingewiesen, dass für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen ein Laptop, Tablet oder ähnliche Geräte sowie bestimmte Systemvoraussetzungen (im Folgenden insgesamt
„Voraussetzungen“) notwendig sind. Es obliegt dem Partner, diese Voraussetzungen zu schaffen und während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten.
(2) Der Partner ist verpflichtet, alle im Garantievertrag festgelegten Mitwirkungspflichten zu erfüllen, insbesondere die tägliche Dokumentation, gemäß dem Vertragsdokument "Information Dokumentationspflichten", der umgesetzten Inhalte und die Kommunikation mit dem Anbieter. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zum Verlust der Garantieansprüche führen.
(3) An den Webinaren bzw. Videocalls können weitere Geschäftspartner des Anbieters teilnehmen.
Der Partner hat eigenständig dafür Sorge zu tragen, keine Tatsachen zu verbreiten, die gegen seine Verschwiegenheitsverpflichtung verstoßen können.
(4) Der Partner hat eigenständig dafür Sorge zu tragen, die Videos innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums anzuschauen.
(5) Der Partner hat dem Anbieter die Änderung seiner persönlichen Daten während der Vertragslaufzeit wie z.B. Adressen, E-Mailadressen o.Ä. unverzüglich mitzuteilen, sofern dies für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist.

§ 6 Mängelgewährleistung
(1) Die Mängelgewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Eine zusätzliche Garantie durch den Anbieter wird entsprechend den vertraglichen Bestimmungen gewährt.

§ 7 Haftung
(1) Kann der Anbieter einen Leistungstermin aufgrund von höherer Gewalt, Streik, Krieg, Aufruhr, unverschuldeter Betriebsstörung, Betriebsschließung oder Pandemien nicht einhalten, entstehen keine Schadensersatzansprüche.
(2) Soweit ein Schaden des Partner leicht fahrlässig verursacht wurde, haftet der Anbieter beschränkt: Die Haftung besteht insoweit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(3) Der Anbieter haftet im Falle eines nachweislichen Verzugsschadens maximal in Höhe von 5% des vereinbarten Betrages (Obergrenze), sofern der Verzugsschaden durch den Anbieter leicht fahrlässig verursacht wurde. Hat der Partner einen geringeren Verzugsschaden erlitten, kann er nur diesen gegenüber dem Anbieter geltend machen.
(4) Die Haftungsbeschränkung ist ausgeschlossen, wenn der Anbieter einen Mangel arglistig verschweigt, es sich um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, soweit eine Verletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde sowie bei Haftungen aus dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Der Anbieter haftet dem Partner nicht für Schäden, die ihm aufgrund der Verletzung seiner Mitwirkungspflichten entstanden sind.

§ 8 Laufzeit, Vorzeitige Beendigung
(1) Ist der Partner Verbraucher und steht diesem ein Widerrufsrecht zu, kann er den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne die Angabe von Gründen widerrufen. Auf die Widerrufsbelehrung im Anhang wird verwiesen.
(2) Im Falle von mehreren Vertragsgegenständen kann der Partner auch lediglich den Vertrag über die einzelnen Vertragsgegenstände widerrufen.
(3) Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem Angebot/Vertrag.

§ 9 Urheberrechtsverletzung; Nutzungsumfang; Umgang mit Zugangsdaten
(1) Sämtliche Inhalte der zur Verfügung gestellten Materialien unterliegen dem Urheberrecht. Die Inhalte werden dem Partner nur für die vertraglich vereinbarte Leistung zur Verfügung gestellt. Eine Verwendung zu anderen Zwecken ist untersagt.
(2) Der Partner wird bei Vertragsschluss durch den Anbieter darauf hingewiesen, welche Inhalte er herunterladen darf. Für die Inhalte, die nicht heruntergeladen werden dürfen, steht dem Partner ein einfaches, für die Dauer des Vertrages zeitlich beschränktes Nutzungsrecht zur Verfügung. Für die Inhalte, die heruntergeladen werden dürfen, steht dem Partner ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verfügung. Die eingeräumten Nutzungsrechte sind nicht exklusiv.
(3) Das Aufzeichnen, Vervielfältigen oder sonstige Kopieren der Inhalte, Webinare bzw. Videocalls, die nicht heruntergeladen werden dürfen, ist untersagt.
(4) Die dem Partner zur Verfügung gestellten Zugänge, Login-Daten etc. dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch für etwaige Mitarbeiter des Partner.
(5) Die vertraglich geschuldete Leistung wird ausschließlich gegenüber dem Partner erbracht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Er hat sämtliche zur Verfügung gestellte Login-Daten, Zugänge und Lehrinhalte vertraulich zu behandeln. Der Partner wird darauf hingewiesen, dass eine Teilung des Accounts (Account Sharing) nicht zulässig ist. Dem Partner ist es nicht gestattet, Dritten die Teilnahme an den Webinaren oder den Zugang zu den Videos zu ermöglichen, die nicht Vertragspartner des Anbieters sind, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(6) Eine Anmeldung mit den Zugangsdaten ist nur auf drei Geräten möglich. Werden darüber hinaus Geräte zur Anmeldung mit den vom Anbieter zur Verfügung gestellten Zugängen genutzt, wird der Zugang für dieses Gerät blockiert. Der Partner hat die Möglichkeit, dem Anbieter die Anzahl der Geräte zu erläutern und die Blockade aufheben zu lassen. Dem Partner wird empfohlen, dem Anbieter den Gerätwechsel im Vorfeld mitzuteilen. Auf den übrigen Geräten ist der Zugang weiterhin möglich. Der Anbieter versichert, die Voraussetzungen der DSGVO und die Interessen des Partner zu beachten.
(7) Im Falle der Inanspruchnahme der Garantie und nach Ablauf des Vertrages ist der Partner verpflichtet, seine Social-Media-Accounts zu löschen, wie im Garantievertrag festgelegt, um die Vertraulichkeit der im Rahmen des Coachings erlangten Informationen zu wahren.

§ 10 Schlussbestimmungen; Salvatorische Klausel
(1) Auf Vertrags- und sonstigen Geschäftsbeziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung von UN-Kaufrecht (sog. „CISG“, das steht für „United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods“) ist ausgeschlossen.
Ist der Vertragspartner Verbraucher, bleiben zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem der Vertragspartner seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, anwendbar.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder individuelle Vereinbarungen des Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
(3) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Dresden, Deutschland.


Stand, 01.10.2024

 

Brand & Market GmbH, Löbtauer Str. 52, 01159 Dresden
Geschäftsführer: Jens Wilsdorf | Telefon: +49 351 – 27 18 65 27 | 1to1@brandandmarket.de

© 2019 - Impressum  |  Datenschutz